Wie auch in Block III konnten die Bürger ihre Bewertung für die Entwürfe der Bewerber abgeben, bevor die Auswahlkommission die Entscheidung fällte. Hier die Stellungnahme von Mitteschön, die auf der Bewertung on Philipp Preuss beruht.
Die 6 Siegerentwürfe. Repro Andreas Klaer
Grundlage des Wiederaufbaus der Potsdamer Mitte ist das Leitbautenkonzept, dessen Einzigartigkeit auf der Einhaltung der historischen, kleinteiligen Parzellierung und der Orientierung an Gestaltungselementen und -prinzipien aus den historischen Gebäuden, insbesondere den sogenannten Leitbauten besteht, um eine harmonische städtebauliche Komposition, ein Werk der Stadtbaukunst von europäischer Bedeutung wieder zu erreichen.
Hier zeigt sich, dass insgesamt eine stärker Berücksichtigung der Vorgaben aus den Gebäudepässen erfolgen sollte. Aber das allein genügt nicht, sondern sollte endlich durch ein Gestaltungssatzung für die Potsdamer Mitte rechtlich verbindlich untersetzt werden, um damit auch mehr Planungssicherheit für die Bewerber zu gewinnen
Siegerentwurf Acht-Eckenhaus mit Fuge
Eine Besonderheit stellt die Fuge des Siegerentwurfs für das Achteckenhaus dar, das die zusammengeschobene Parzelle durch die Verbreiterung der Friedrich-Ebert-Straße symbolisieren soll.
Der Stifterwille ist gesetzt und unumstößlich – Wiederaufbau der Garnisonkirche – es besteht die Rechtspflicht, das Vermögen für den Wiederaufbau zu verwenden! Bei anderer Verwendung droht Strafverfolgung!
Fakt Nr.2
Der letzte Teilsatz wird aus der Pressemitteilung der Stiftung unterschlagen: „Das Stiftungskuratorium befürwortet den Beschlussvorschlag des Oberbürgermeisters. „ Heinichen: „Ob die Stiftung sich an seiner Umsetzung beteiligen darf, steht allerdings in den Sternen.“
Fakt Nr.3
Die Pressemitteilung des Stiftungskuratoriums spricht nur von der Einbeziehung des Areals Rechenzentrum. Von einem Erhalt des Rechenzentrums, wie es uns der OB weismachen will, ist hier nicht die Rede!
Einige Aussagen, die er in seiner Beschlussvorlage macht, sind also falsch und entsprechen dem Wunschdenken des Herrn Oberbürgermeisters.
Hier wird städtisches Geld veruntreut, wenn man trotz der stiftungsrechtlichen Hindernisse 500.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie ausgeben will.